Ausschlusskriterien - harte und weiche Tabuzonen


Für die Nutzung von Flächen als Standorte für Windenergieanlagen bestehen Ausschlusskriterien. Es handelt sich dabei Bereiche die gegen eine solche Nutzung ganz oder teilweise geschützt sind. Dieser Schutz bezieht sich auf die jeweiligen Flächen selbst und in der Regel zusätzlich im eine Zone (Pufferbereich) um sie herum.

In einer Karte werden die Flächen dargestellt, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Nutzung als Standorte für Windenergieanlagen nicht in Frage kommen, die sogenannten harten Tabuzonen.

Zusätzlich werden noch die sogenannten weichen Tabuzonen eingetragen.

Die noch freien Flächen, die also weder harte noch weiche Tabuzonesind, verbleiben als Potenzialflächen (Suchflächen) für die Windenergienutzung, also als potentielle Standorte für Windenergieanlagen.

Beispiele für Tabuzonen einschließlich der jeweilingen Pufferbereiche sind:

  • bewohnte Siedlungsbereiche, Splittersiedlungen und Einzelhäuser
  • Gewerbe- und Industriegebiete
  • Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
  • Gleisanlagen, Schienenwege und Bundeswasserstraßen
  • Zivile und militärische Luftfahrt, Richtfunk
  • Nationalparke, Nationale Naturmonumente und Biosphärenreservate
  • Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete
  • Geländeprofile


    Ein Geländeprofil ist ein linienförmiger, senkrechten Schnitt durch das jeweilige Gelände. Es stellt als Diagramm die Höhe entlang der Profillinie dar. Das Geländeprofil wird aus dem digitalen Geländemodellen erstellt.